Blogeintrag 9 (11.12.2025, DimPar)

Eine EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung: Gerade zur rechten Zeit?

Nach einer längeren Periode der Diskussionen und Verhandlungen (die EU-Kommission hatte ja bereits im Mai 2023 ein umfangreiches „Anti-Korruptions-Paket“ auf Basis der Ermächtigungsgrundlage des Art. 83 AEUV vorgestellt) erzielten Anfang Dezember 2025 die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des Rates eine vorläufige Einigung über eine avisierte EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Strafrechts im Kampf gegen Korruption. Diese hat u.a. zum Ziel, die Bemühungen zu Prävention, Verfolgung und auch Ahndung von Straftaten in der gesamten EU so einheitlich wie möglich zu stärken. Der sehr kohärente Ansatz des geplanten Sekundärrechtsaktes ist durchaus lobenswert, da über planmäßig EU-weit geltende Definitionen, Sanktionen und Durchführungsbestimmungen Fälle mit auch grenzüberschreitendem Charakter bekämpft werden sollen. Diese Entwicklung könnte der Rechtssicherheit innerhalb der EU eine neue Qualität verleihen.

Kurz nach dieser normativen Entwicklung wurde im frühen Dezember 2025 bemerkenswerter Weise die Investigation zu einem möglichen Korruptionsfall europaweit bekannt, der bei Bewahrheitung u.a. nahelegen kann, welche Personen eben genau keine Posten im akademischen Bereich erhalten sollten.

Bis die oben genannte Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann, wird freilich noch einige Zeit vergehen; es steht zu hoffen, dass dies eher früher als später geschehen wird, damit das Vertrauen der Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten in die notwendige Rechtssicherheit wiederhergestellt werden kann.