Blogeintrag 6 (7.2.2025, DimPar)
Neuigkeiten und Status zur Richtlinie (EU) 2022/2381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen
Die Richtlinie 2022/2381 zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen hat ausdrücklich zum Ziel, eine ausgewogenere Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Dies ist dem europäischen Gesetzgeber schon seit längerem ein Anliegen.
Zentraler Dreh- und Angelpunkt dieses europäischen Sekundärrechtsaktes ist, dass für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Frauenanteil von 40 % unter den nicht geschäftsführenden Direktoren, sowie von 33 % unter allen Direktoren vorgesehen sein soll.
Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten endete kürzlich, am 28. Dezember 2024. Gemäß der Richtlinie müssen die betroffenen Unternehmen die vorgegebenen, angesprochenen Ziele freilich bis zum 30. Juni 2026 erreichen. Es bleibt also noch einiges zu tun.