Blogeintrag 2 (28.11.2023, DimPar)

Notwendige Stärkung der Verwaltung in den EU-Mitgliedstaaten: Zur Mitteilung der Kommission KOM(2023) 667 endg., „Den europäischen Verwaltungsraum stärken (ComPAct)“

(Vgl. auch Kommission (Hg.), Ein Europa, das unterstützt: Hin zu einer modernen und effizienten öffentlichen Verwaltung (IP/23/5183) vom 25. Oktober 2023, als pdf über https://ec.europa.eu/commission/presscorner/)

Durch diese, ihre Mitteilung vom 25. Oktober 2023 hat die Kommission konkrete Vorschläge zwecks Unterstützung öffentlicher Verwaltungen zum Wohle der berechtigten Interessen von natürlichen und juristischen Personen in der EU (schon eingedenk Art. 41 der EU-Charta der Grundrechte) artikuliert. Angepeilt ist demnach die weitergehende Modernisierung der Verwaltungen in den Mitgliedstaaten, wie auch eine stärkere grenzüberschreitende Kooperation. Auch ist die Berücksichtigung des Green Deal und seiner Inhalte im Rahmen der Mitteilung präsent.

Ein zentraler Punkt der Mitteilung ist zum einen, dass es im Rahmen des Austausches zur Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung (PACE) für europäische Beamte einfacher möglich sein soll, ihre Expertise miteinander zu teilen.

Daneben möchte die Kommission die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen, und trägt daher auch jüngsten technologischen Entwicklungen insoweit Rechnung, als dass Technologien Künstlicher Intelligenz notwendigerweise rechtssicher eingegliedert werden sollen.

Es ist freilich kritisch, dass die Mitteilung eine Beteiligung der Mitgliedstaaten je nach eigenem Bedarf vorsieht. Angesichts Art. 41 EU-Charta der Grundrechte hätte man sich eine einschlägig noch stärkere Positionierung seitens der Kommission gewünscht. Nichtsdestotrotz ist die Mitteilung ein wichtiger Schritt in die korrekte Richtung.