Maximen meiner Lehrtätigkeit
Im (nicht nur im deutschen, sondern auch im internationalen Kontext fundierten) Wissen, dass kaum eine akademische Disziplin so traditionell und auch geschichtsträchtig ist wie die Rechtswissenschaft, bin ich in meiner Lehre der besonders spannenden (da sich stets dynamisch entwickelnden) Europarechtsdisziplin gerade nicht darauf aus, Studierende zum Auswendiglernen von Artikeln und Paragraphen zu befähigen. Vielmehr geht es in meiner Lehre um das Erlernen, Verinnerlichen und Üben von Denk- und Arbeitsweisen. Meine Studierenden erlernen mithin sowohl Verfahren als auch Prinzipien des juristischen Handwerks, damit sie methodisch, aber auch argumentativ für den späteren Beruf ihrer Wahl vorbereitet sind.
Wichtig sind mir hierbei selbstverständlich hohe Lehrstandards; um die Besonderheit eines jeden meiner Schüler wissend, bemühe ich mich aber auch um ein möglichst individuelles Lehrangebot. Dieses ist geprägt durch meine langjährige Lehrerfahrung sowohl von Studierenden des kontinentaleuropäischen Rechtskreises, insbes. des deutschen Rechtssystems, als auch von Studierenden des Common Law – mit den jeweiligen fachlichen Besonderheiten und Spezifika.
Die Planung von Vorlesungen ist fundamental: Es gilt, Routine zu verhindern und gleichsam möglichst viele der Studierenden direkt hiermit zu erreichen. Übungen innerhalb meiner jeweiligen Vorlesung sollen mithin die kognitiven Fähigkeiten der Studierenden stimulieren, dabei aber auch die emotionale Intelligenz anregen. Die einschlägige Balance zu finden ist ein wichtiger Faktor zur Ausprägung der Fähigkeit von Studierenden, in ihrer späteren Karriere ausgewogene Entscheidungen zu treffen.
Die Förderung der (freilich individuellen) Lerntechnik ist sodann die Grundlage zu allem: Hierzu gehört die Stimulation der studentischen Fähigkeit zu Lernen. Erfolgreiche Studierende lernen nie aus – ihre Bereitschaft, und die Art und Weise, wie sie auf professorale Hinweise und Ratschläge reagieren, sind die Basis für jeden Lernfortschritt. Darüber hinaus darf bei den professoral mitgeteilten Informationen das richtige Maß nicht überschritten werden: Studierende lernen noch effizienter, wenn sie den Lehrstoff in kleinen Dosierungen erhalten.
Das Element der Wiederholung ist wesentlich, gerade in den Rechtswissenschaften; doch keine stupide, mechanische Wiederholung von Inhalten, sondern die stete Wiederholung effizienter, eben auch systematischer Informationen ist wichtig. Das richtige Gleichgewicht zu finden, wie auch das gleichsame Verhindern eines Überlernens sollte zu den täglichen Sorgen von Professoren zählen: Lernen muss stets periodisiert werden, denn Studierende entwickeln sich auch in ihrer jeweiligen Ruhephase, über verzögerte Wissenstransformation/Reflektion.
Ich bin der festen Ansicht, dass ein Studium, eben der Rechtswissenschaften, zur schönsten Zeit des Lebens von Menschen zählt; damit dies erfolgreich möglich ist, sind freilich Disziplin, Ausdauer und Fleiß erforderlich. Allerdings sollte ein allzu hoher Leistungsdruck infolge (zu) hoher Eigen- oder Anderansprüche vermieden werden. Meine Studenten lasse ich mit solchen Problemen nicht allein, habe im Gegenteil immer ein offenes Ohr und stehe ihnen stets zur Seite.